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BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Zustimmung; Verwalter; Antrag; Nutzung; Praxis; Zahnarztpraxis; Beruflich; Gewerbe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 1 T 15006/86
- BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60
Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden
Auszug aus BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88
Bei der Auslegung ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 92, 18/21; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 1/4; BayObLG NJW-RR 1988, 140; BayObLGZ 1988 Nr. 67). - BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83
Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden …
Auszug aus BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88
Bei der Auslegung ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 92, 18/21; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 1/4; BayObLG NJW-RR 1988, 140; BayObLGZ 1988 Nr. 67). - BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume
Auszug aus BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88
Bei der Auslegung ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 92, 18/21; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 1/4; BayObLG NJW-RR 1988, 140; BayObLGZ 1988 Nr. 67).
- BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
Auszug aus BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88
Bei der Auslegung ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 92, 18/21; BayObLGZ 1977, 226/230; 1982, 1/4; BayObLG NJW-RR 1988, 140; BayObLGZ 1988 Nr. 67). - BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
Auszug aus BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88
Bei anderen Anträgen und damit auch bei einem Unterlassungsantrag hat das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an die Erklärung in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine sachgerechte Entscheidung zu treffen (BayObLGZ 1974, 172/174). - BayObLG, 08.08.1986 - BReg. 2 Z 95/85
Ersatz für Aufwendungen eines Wohnungseigentümers, die zur Verwaltung des …
Auszug aus BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88
Die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen obliegt zwar grundsätzlich den Richtern der Tatsacheninstanzen (BayObLGZ 1986, 322/325). - BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88
Wird ein Antrag abgelehnt, ist ein Eigentümerbeschluß, der angefochten werden könnte ( § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ), nicht vorhanden (BayObLGZ 1984, 213/215; BayObLG DWE 1986, 95; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 418/419;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 3 j). - OLG Frankfurt, 08.04.1980 - 20 W 160/80
Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung; Fehlendes …
Auszug aus BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88
Wird ein Antrag abgelehnt, ist ein Eigentümerbeschluß, der angefochten werden könnte ( § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ), nicht vorhanden (BayObLGZ 1984, 213/215; BayObLG DWE 1986, 95; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 418/419;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 3 j).
- BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92
Ungültigerklärung eines die Zustimmung zur Umwandlung einer Wohnung in eine …
Es wurde nicht etwa nur eine beantragte Beschlussfassung abgelehnt mit der Folge, dass ein Eigentümerbeschluss, der angefochten werden könnte, gar nicht vorlag (vgl. BayObLGZ 1984, 213/215; Senatsbeschluss vom 29.12.1988 BReg. 2 Z 95/88).